Checkliste für Gebrauchtwagenkauf

Preis/Kosten:
Zuerst sollte ein Preisrahmen des von Ihnen gesuchten Fahrzeugtyps festgelegt werden. Hier helfen Zeitungsanzeigen, “Schwacke-Liste” oder Händlerangebote. Informieren Sie sich auch über Statistiken zur Pannenhäufigkeit des Fahrzeugtyps. Vergleichen Sie Baujahr, Km-Stand, TÜV und ASU. Erkundigen Sie sich genau nach den anfallenden Versicherungsbeiträgen und der Kfz-Steuer sowie dem Kraftstoffverbrauch, denn ein günstiger Kaufpreis täuscht oft über teure Unterhaltungskosten hinweg. Vergessen Sie auch nicht, den Wertverlust des Fahrzeuges in ihre finanziellen Kalkulationen einzuplanen.

Nehmen Sie aus Sicherheitsgründen nur Geld für eine eventuelle Anzahlung zum Besichtigungstermin mit. Bezahlen Sie den vollständigen Kaufpreis erst, wenn Sie im Besitz des Fahrzeuges und des Kfz-Briefes sind, erst dann sind Sie der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges.

Besichtigungstermin:
Lassen Sie sich beim Besichtigungstermin Zeit und nehmen Sie sich einen Fahrzeugexperten mit. Er kann im Zweifelsfall dann auch als Zeuge fungieren. Durch einen gründlichen Check lassen sich oft Mängel entdecken und einen Fehlkauf vermeiden.

Diese Punkte sollten Sie begutachten:

  • Scheckheft wegen Kilometerstand, Inspektionen und Reparaturen
  • Vergleich der Fahrgestell-Nummer in Karosserie und Zulassungsbescheinigung
  • Ist Sonderzubehör wie zum Beispiel ein Spoiler eingetragen oder liegt eine entsprechende Betriebserlaubnis vor?
  • Blick unter die Motorhaube, Batterie und Zahnriemen anschauen
  • Bodenblech wegen Rost und Unfallspuren, Auspuff, Stoßdämpfer
  • Zustand und Geruch im Innenraum, Hinweise auf Feuchtigkeit
  • Flüssigkeitsstände wie ÖL, Wasser und Bremsflüssigkeit
  • Reifen geben Hinweis auf Spur- oder Achsgeometriefehler
  • Lackierung wegen versteckter Rost- und Unfallschäden
  • Spaltmaße an Türen, Kofferraum und Motorraum
  • Funktionen aller elektrischen Anlagen prüfen

Probefahrt:
Vor Antritt einer Probefahrt sollte zwischen Verkäufer und möglichem Käufer eines Fahrzeugs geklärt werden, welchen Versicherungsschutz das Fahrzeug hat und wer im Falle eines Unfalls haftet. Ist der Verkäufer ein Händler, so haften Sie bei einer Probefahrt nur, wenn Sie als Fahrer grob fahrlässig gehandelt haben.

Ist der Verkäufer jedoch eine Privatperson, haftet der eventuelle Käufer für etwaige Schäden bei der Probefahrt voll. Um hier die Haftungsfrage vor der Probefahrt zu klären, gibt es fertige Formulare. Die getroffene schriftlich fixierte Vereinbarung wird vom Verkäufer und dem potentiellen Käufer unterschrieben.

Prüfen Sie vorab die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Bei überzogenen TÜV/AU-Fristen sollte auf eine Probefahrt aufgrund des Bußgeldrisikos verzichtet werden.

  • Motor im Leerlauf starten
  • Elektrische Kontrollen und Symbole prüfen
  • Auf Motorengeräusche achten
  • Wenn der Motor warm ist, die Gänge früh hochschalten, alle Gänge durchschalten
  • Auf ebener Straße den Geradeauslauf prüfen
  • Zur Bremsprobe erst behutsam anbremsen, dann Vollbremsung